ErwGr. 16

REG_2014_515 · zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG

Um den Erfolg des Fonds zu messen, sollten gemeinsame Indikatoren in Bezug auf die einzelnen spezifischen Ziele des Instruments festgelegt werden. Die Tatsache, dass das Erreichen der spezifischen Ziele anhand gemeinsamer Indikatoren gemessen wird, bewirkt nicht, dass die Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Indikatoren verbindlich vorgeschrieben ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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