ErwGr. 33

REG_2014_515 · zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG

Um die Anwendung des Schengen-Besitzstands im gesamten Schengen-Raum sicherzustellen, sollte auch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates (12) durch das Instrument unterstützt werden, da sie ein wichtiges Instrument dafür ist, die Durchführung der Unionspolitik im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Außengrenzen in hohem Maße geschützt werden und dass innerhalb des Schengen-Raums keinerlei Grenzkontrollen durchgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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