ErwGr. 37

REG_2014_515 · zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG

Die Mittel aus dem Haushalt der Union sollten in erster Linie in Maßnahmen fließen, bei denen ein Tätigwerden der Union im Vergleich zu einseitigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten einen Mehrwert bewirkt. Besser als einzelne Mitgliedstaaten kann die Union für einen Rahmen sorgen, der die Solidarität der Union bei der Überwachung der Grenzen, der Visumpolitik und der Steuerung der Migrationsströme zum Ausdruck bringt, und eine Plattform für die Entwicklung gemeinsamer IT-Systeme zur Unterstützung dieser Politik bereitstellen; die nach dieser Verordnung geleistete finanzielle Unterstützung wird insbesondere zur Stärkung der nationalen Kapazitäten und denen der Union in diesen Bereichen beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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