Art. 27 – Ausschussverfahren

REG_2014_516 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates

(1)Die Kommission wird von dem Ausschuss „Ausschuss des Fonds für Asyl/Migration und Integration und für innere Sicherheit“, der durch Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 eingesetzt wurde, unterstützt.
(2)Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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