ErwGr. 22

REG_2014_516 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates

Im Interesse einer kohärenten Politik der Union für die Integration von Drittstaatsangehörigen sollten mit dem Fonds nur spezifische Maßnahmen gefördert werden, die die durch den Europäischen Sozialfonds geförderten Maßnahmen ergänzen. Die für die Umsetzung des Fonds zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten deswegen verpflichtet werden, Mechanismen für die Kooperation und Koordinierung mit den Behörden, die von den Mitgliedstaaten mit der Verwaltung des Europäischen Sozialfonds betraut wurden, einzurichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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