ErwGr. 55

REG_2014_516 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates

Die Kommission sollte die Durchführung des Fonds gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (16) anhand von gemeinsamen Indikatoren für die Evaluierung der Ergebnisse und der Wirkung überwachen. Diese Indikatoren sollten zusammen mit der jeweiligen Ausgangslage die Mindestbasis für die Evaluierung des Umfangs, in dem die Programmziele verwirklicht wurden, bilden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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