über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
REG_2014_537 · 44 Artikel · 37 Erwägungsgründe
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Prüfungshonorare
- Art. 5Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
- Art. 6Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die Unabhängigkeit
- Art. 7Unregelmäßigkeiten
- Art. 8Auftragsbegleitende Qualitätssicherungsprüfung
- Art. 9Internationale Prüfungsstandards
- Art. 10Bestätigungsvermerk
- Art. 11Zusätzlicher Bericht an den Prüfungsausschuss
- Art. 12Bericht an die für die Beaufsichtigung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständigen Behörden
- Art. 13Transparenzbericht
- Art. 14Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
- Art. 15Aufbewahrungspflichten
- Art. 16Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
- Art. 17Laufzeit des Prüfungsmandats
- Art. 18Übergabeakte
- Art. 19Abberufung und Rücktritt von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
- Art. 20Benennung der zuständigen Behörden
- Art. 21Unabhängigkeitsanforderungen
- Art. 22Wahrung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf die zuständigen Behörden
- Art. 23Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art. 24Übertragung von Aufgaben
- Art. 25Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden auf nationaler Ebene
- Art. 26Qualitätssicherung
- Art. 27Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt
- Art. 28Transparenz der zuständigen Behörden
- Art. 29Pflicht zur Zusammenarbeit
- Art. 30Einsetzung des Ausschusses der Aufsichtsstellen
- Art. 31Zusammenarbeit bei Qualitätssicherungsprüfungen, Untersuchungen und Inspektionen vor Ort
- Art. 32Kollegien zuständiger Behörden
- Art. 33Übertragung von Aufgaben
- Art. 34Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
- Art. 35Schutz personenbezogener Daten
- Art. 36Vereinbarung über Informationsaustausch
- Art. 37Offenlegung von Informationen aus Drittländern
- Art. 38Offenlegung von Informationen gegenüber Drittländern
- Art. 39Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 40Überprüfung und Berichterstattung
- Art. 41Übergangsbestimmungen
- Art. 42Einzelstaatliche Vorkehrungen
- Art. 43Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG
- Art. 44Inkrafttreten
Erwägungsgründe (37)
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- ErwGr. 14
- ErwGr. 15
- ErwGr. 16
- ErwGr. 17
- ErwGr. 18
- ErwGr. 19
- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- ErwGr. 22
- ErwGr. 23
- ErwGr. 24
- ErwGr. 25
- ErwGr. 26
- ErwGr. 27
- ErwGr. 28
- ErwGr. 29
- ErwGr. 30
- ErwGr. 31
- ErwGr. 32
- ErwGr. 33
- ErwGr. 34
- ErwGr. 35
- ErwGr. 36
- ErwGr. 37
über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.