Art. 15 – Inkrafttreten

REG_2014_540 · über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG

(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)Sie gilt ab dem 1. Juli 2016.
(3)Anhang II Abschnitt 3.1.1 gilt ab dem 1. Juli 2019.
(4)Anhang XI Teil B gilt ab dem 1. Juli 2027.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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