ErwGr. 5

REG_2014_542 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 bezüglich der hinsichtlich des Einheitlichen Patentgerichts und des Benelux-Gerichtshofs anzuwendenden Vorschriften

Die Änderungen, die mit dieser Verordnung hinsichtlich des Einheitlichen Patentgerichts an der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vorgenommen werden, dienen dazu, die internationale Zuständigkeit dieses Gerichts zu begründen, und berühren weder die interne Zuweisung der Verfahren an seine einzelnen Kammern noch die im EPG-Übereinkommen festgelegten Regelungen hinsichtlich der Ausübung der gerichtlichen Zuständigkeit, einschließlich der ausschließlichen gerichtlichen Zuständigkeit, während des in dem genannten Übereinkommen vorgesehenen Übergangszeitraums.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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