Art. 7 – Überprüfung

REG_2014_548 · zur Umsetzung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren

Spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten überprüft die Kommission diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und legt die Ergebnisse dieser Überprüfung dem Konsultationsforum vor. In der Überprüfung werden mindestens die folgenden Aspekte bewertet:
— die Möglichkeit, Mindestwerte des maximalen Wirkungsgrads für alle Mittelleistungstransformatoren, einschließlich derjenigen mit einer Nennleistung unter 3 150 kVA, festzulegen;
— die Möglichkeit, gegebenenfalls die mit dem reinen Transformator verbundenen Verluste von den Verlusten der Ausrüstungsteile für die Spannungsregelung zu trennen;
— die Zweckmäßigkeit der Festlegung von Mindestleistungsanforderungen für Einphasen-Leistungstransformatoren sowie für kleine Leistungstransformatoren;
— die Frage, ob Ausnahmen für am Mast montierte Transformatoren und für bestimmte Kombinationen von Wicklungsspannungen für Mittelleistungstransformatoren noch zweckmäßig sind;
— die Möglichkeit, auch andere Umweltauswirkungen außer der Energie in der Betriebsphase zu erfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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