Art. 3

REG_2014_566 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2007 im Hinblick auf die Anwendung des Übergangszeitraums zwischen dem 10. EEF und dem 11. EEF bis zum Inkrafttreten des Internen Abkommens über den 11. EEF

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt bis zum Inkrafttreten der Durchführungsverordnung für den 11. EEF.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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