ErwGr. 1

REG_2014_566 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2007 im Hinblick auf die Anwendung des Übergangszeitraums zwischen dem 10. EEF und dem 11. EEF bis zum Inkrafttreten des Internen Abkommens über den 11. EEF

Mit dem Beschluss 2013/759/EU des Rates (3) wurden vorübergehende Verwaltungsmaßnahmen für den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) ergriffen (im Folgenden „Überbrückungsfazilität“), um die Verfügbarkeit von Mitteln für die Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans sowie den überseeischen Ländern und Gebieten und für Unterstützungsausgaben vom 1. Januar 2014 bis zum Inkrafttreten des 11. EEF zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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