ErwGr. 7

REG_2014_588 · zur Änderung der Anhänge III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Orangenöl, Phlebiopsis gigantea, Gibberellinsäure, Paecilomyces fumosoroseus Stamm FE 9901, Spodoptera littoralis Nucleopolyhedrovirus, Spodoptera exigua Nucleopolyhedrovirus, Bacillus firmus I-1582, S-Abscisinsäure, L-Ascorbinsäure und Helicoverpa armigera Nucleopolyhedrovirus in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Ausgehend von der wissenschaftlichen Stellungnahme und den Schlussfolgerungen der EFSA und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen der RHG die einschlägigen Anforderungen des Artikels 5 Absatz 1 und des Artikels 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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