ErwGr. 4

REG_2014_59 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) in aromatisierten Getränken auf Weinbasis

Die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) in aromatisierten Getränken auf Weinbasis ist technisch notwendig. Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) werden zugesetzt, um die Oxidation zu stoppen und mikrobiologische Kontaminationen zu verhindern, wodurch Geschmack und Farbe der Getränke sich besser halten. Diese Getränke, beispielsweise Wermutwein, sollten insbesondere deswegen geschützt werden, weil sie nach dem Öffnen der Flasche oft über einen langen Zeitraum hin aufbewahrt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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