Anhang II – Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter Betriebsbeschränkungen

REG_2014_598 · über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG

Die Bewertung der Kosteneffizienz von geplanten lärmbedingten Betriebsbeschränkungen erfolgt unter weitest gehender Berücksichtigung folgender quantifizierbarer Faktoren:
1.durch die geplanten Maßnahmen jetzt und künftig zu erwartende Lärmvorteile;
2.Sicherheit des Flugbetriebs, einschließlich Risiken für Dritte;
3.Kapazität des Flughafens;
4.Auswirkungen auf das europäische Luftverkehrsnetz.
Darüber hinaus können die zuständigen Behörden folgende Faktoren berücksichtigen:
1.Gesundheit und Sicherheit der Anwohner in Flughafennähe;
2.Umweltverträglichkeit, einschließlich der Interdependenz von Lärm und Emissionen;
3.direkte und indirekte katalytische Beschäftigungs- und Wirtschaftseffekte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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