ErwGr. 2

REG_2014_633 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der besonderen Anforderungen an den Umgang mit frei lebendem Großwild und die Fleischuntersuchung bei frei lebendem Wild

Gemäß der Richtlinie 89/662/EWG des Rates (3) müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die auf dem Unionsmarkt gehandelt werden, im Ursprungsland und im Bestimmungsland veterinärrechtliche Kontrollen unterzogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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