ErwGr. 2

REG_2014_656 · zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit

Die Politik der Union im Bereich Grenzmanagement, Asyl und Einwanderung sowie ihre Umsetzung sollten sich nach dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten nach Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) richten. Soweit erforderlich, müssen im Rahmen dieser Politik erlassene Rechtsakte der Union geeignete Maßnahmen für die Umsetzung dieses Grundsatzes enthalten und die Lastenteilung, auch durch eine auf freiwilliger Basis erfolgende Überstellung von Personen, die internationalen Schutz genießen, fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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