ErwGr. 18

REG_2014_661 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Unter Umständen benötigen die Mitgliedstaaten im Fall einer Naturkatastrophe die finanzielle Unterstützung schneller, als dies nach dem üblichen Verfahren möglich ist. Deshalb sollte die Möglichkeit geschaffen werden, auf Antrag des betroffenen Mitgliedstaats eine Vorschusszahlung zu leisten, kurz nachdem bei der Kommission ein Finanzbeitrag aus dem Fonds beantragt wurde. Diese Vorschusszahlung sollte einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen und bei der Auszahlung des endgültigen Finanzbeitrags verrechnet werden. Rechtsgrundlos gezahlte Vorschüsse sollten von dem Mitgliedstaat innerhalb einer festgelegten kurzen Frist zurückgezahlt werden. Das Leisten einer Vorschusszahlung sollte das Ergebnis der endgültigen Entscheidung über den Einsatz des Fonds nicht vorwegnehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 REG_2014_661 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 REG_2014_661 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.