ErwGr. 10

REG_2014_686 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 983/2009 und (EU) Nr. 384/2010 hinsichtlich der Bedingungen für die Verwendung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben im Zusammenhang mit der den LDL-Cholesterinspiegel im Blut senkenden Wirkung von Pflanzensterolen und Pflanzenstanolen

Um sicherzustellen, dass die mit den Verordnungen (EG) Nr. 983/2009 und (EU) Nr. 384/2010 zugelassenen Angaben die Verbraucher nicht verwirren oder in die Irre führen, sollten die Verwendungsbedingungen betreffend die Unterrichtung der Verbraucher über das Ausmaß der cholesterinsenkenden Wirkung einheitlich formuliert werden. Da Pflanzensterole und Pflanzenstanole bei einer täglichen Aufnahme von 1,5-3 g eine ähnliche Wirkung haben, sollte für Pflanzensterole, Pflanzenstanolester und Pflanzensterole/Pflanzenstanolester das gleiche Wirkungsausmaß angegeben werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (8) sollte der Verzehr von mehr als 3 g Pflanzensterolen/Pflanzenstanolen vermieden werden. Daher sollten in den Verwendungsbedingungen Aufnahmemengen von höchstens 3 g vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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