ErwGr. 3

REG_2014_752 · zur Ersetzung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates

Im Interesse der Klarheit sollte die Struktur des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dahingehend geändert werden, dass eine Aufspaltung in zwei Teile erfolgt. Der erste Teil sollte eine Auflistung der Erzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs enthalten, für die RHG gelten, und im zweiten Teil sollten die anderen Erzeugnisse aufgelistet sein, für die gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dieselben RHG gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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