Art. 1 – Änderung

REG_2014_756 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 (EZB/2013/34) über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze

Anhang I Teil 2 Abschnitt VI Nummer 22 der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 (EZB/2013/34) erhält folgende Fassung:
„22. Bei der separaten Meldung von Neugeschäftsvolumina von neu verhandelten Krediten an private Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in der MFI-Zinsstatistik umfasst der Begriff der neu verhandelten Kredite sämtliche zum Zeitpunkt der Neuverhandlung gewährte, jedoch noch nicht getilgte Neugeschäftskredite außer revolvierenden Krediten und Überziehungskrediten sowie echten Kreditkartenforderungen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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