ErwGr. 4

REG_2014_772 · zur Festlegung der Regeln für die Intensität der öffentlichen Beihilfen für die gesamten förderfähigen Ausgaben bei bestimmten Vorhaben im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds

Erfüllt eine Maßnahme die Bedingungen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 für eine zusätzliche Erhöhung der Prozentpunkte, so können die Mitgliedstaaten eine erhöhte Beihilfeintensität anwenden. Wird jedoch mehr als eine Bedingung des Anhangs I erfüllt und sind somit mehrere Erhöhungen der Prozentpunkte für ein Vorhaben möglich, so sollte nur die umfangreichste Erhöhung zur Anwendung kommen. Wird mehr als eine Bedingung des Anhangs I für eine Reduzierung der Prozentpunkte in Bezug auf ein Vorhaben erfüllt, so sollte nur die stärkste Verringerung zur Anwendung kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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