ErwGr. 3

REG_2014_783 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Der Rat hat am 18. Juli 2014 den Beschluss 2014/475/GASP (3) angenommen, mit dem der Beschluss 2014/145/GASP geändert wird und der geänderte Kriterien für die Aufnahme in die Liste vorsieht, damit die juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die materiell oder finanziell Maßnahmen unterstützen, die die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die Liste aufgenommen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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