ErwGr. 121

REG_2014_806 · zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Diese Verordnung steht in Einklang mit den Grundrechten und den in der Charta verankerten Rechten, Freiheiten und Grundsätzen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht und den Verteidigungsrechten, und ist im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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