ErwGr. 6

REG_2014_806 · zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Das Europäische Parlament hat die Kommission in seiner Entschließung vom 7. Juli 2010 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem grenzübergreifenden Krisenmanagement im Bankensektor aufgefordert, „auf der Grundlage von Artikel 50 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union … einen oder mehrere Legislativvorschläge zu einem EU-Rahmen für das Krisenmanagement, einem EU-Finanzstabilisierungsfonds […] und einer Abwicklungsstelle zu unterbreiten“, und in seiner Entschließung vom 20. November 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ betont, „dass das Aufbrechen der negativen Rückkopplungen zwischen Staaten, Banken und der Realwirtschaft für ein reibungsloses Funktionieren der WWU entscheidend ist“ und „dass zusätzliche und weitreichende Maßnahmen dringend erforderlich sind, um die Krise im Bankensektor zu lösen“, und dass „die Verwirklichung einer voll funktionsfähigen europäischen Bankenunion“ geboten ist, was allerdings „nicht das weitere reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen und den freien Kapitalverkehr behindern“ sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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