Ein Top-Down-Ansatz sollte bei der Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten innerhalb einer Gruppe verfolgt werden. Bei diesem Ansatz sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Abwicklungsmaßnahmen auf der Ebene der einzelnen juristischen Personen angewandt werden und dass es unabdingbar ist, dass die Verlustabsorptionskapazität bei dem Rechtsträger innerhalb der Gruppe vorhanden oder für diesen erschließbar ist, bei dem Verluste entstehen. Zu diesem Zweck sollte sichergestellt werden, dass die Verlustabsorptionskapazität innerhalb einer Gruppe gemäß dem in ihren einzelnen juristischen Personen gegebenen Risikograd über die Gruppe verteilt wird. Die erforderliche Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten an jedes einzelne Tochterunternehmen sollte gesondert beurteilt werden. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass das gesamte Kapital und alle Verbindlichkeiten, die auf die konsolidierte Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten angerechnet werden, in den Rechtsträgern belegen sind, in denen Verluste auftreten können, oder in anderer Weise zur Absorption der Verluste zur Verfügung stehen.
Diese Verordnung sollte einen multiplen und einen singulären Abwicklungsansatz ermöglichen. In der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sollte die für eine Gruppe im Einklang mit dem Abwicklungsplan geeignete Abwicklungsstrategie, zum Ausdruck kommen. Die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sollte insbesondere auf der richtigen Ebene innerhalb der Gruppe gestellt werden, damit sie den im Abwicklungsplan enthaltenen multiplen oder singulären Ansatz zur Geltung bringt, wobei zu berücksichtigen ist, dass Umstände eintreten könnten, unter denen ein anderer Ansatz als im Plan vorgesehen verwendet wird, da er beispielsweise ermöglichen würde, die Abwicklungsziele effizienter zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sollten, unabhängig davon, ob eine Gruppe den multiplen oder den singulären Ansatz gewählt hat, für alle Unternehmen der Gruppe jederzeit solide Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gelten, um das Risiko einer Ansteckung oder eines Ansturms auf die Banken abzuwenden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.