ErwGr. 2

REG_2014_827 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen

Gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 ist Litauen ein Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 139 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „Vertrag“) gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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