ErwGr. 75

REG_2014_909 · zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012

Bei der Bewertung der jeweiligen Regeln von Drittländern sollte ein den Umständen angemessener und auf Ergebnissen basierender Ansatz verwendet werden, wobei der Schwerpunkt auf der Einhaltung der anzuwendenden Regeln auf Unionsebene und gegebenenfalls der internationalen Standards liegt. Ferner kann eine bedingte oder einstweilige Anerkennung gewährt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede bestehen, die vorhersehbare negative Auswirkungen auf die Märkte der Union hätten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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