ErwGr. 5

REG_2014_957 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission hinsichtlich der Streichung von Montansäureester (E 912)

Zu diesem Zweck ist in der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission (3) ein Programm zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt. Nach der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 ist die Neubewertung der Lebensmittelzusatzstoffe, ausgenommen Farbstoffe und Süßungsmittel, bis zum 31. Dezember 2018 durchzuführen. Bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe, darunter auch Montansäureester (E 912), haben jedoch Vorrang und sollten früher bewertet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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