ErwGr. 5

REG_2014_966 · zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe hinsichtlich der Spezifikationen für Calciumpropionat

Der neue Höchstgehalt von 20 mg/kg bleibt weit unter den Höchstgehalten an Fluorid, die derzeit für andere Lebensmittelzusatzstoffe gelten. Die zusätzliche Exposition gegenüber Fluorid aufgrund des neuen Höchstgehalts dürfte gering bleiben und nicht zu einem Anstieg der Gesamtaufnahme führen. Daher sollte die Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Calciumpropionat (E 282) erlaubt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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