REG_2015_1017 · über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen
Neben den über den EFSI durchgeführten Finanzierungen und Investitionen sollte eine europäische Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub — EIAH) geschaffen werden. Die EIAH sollte unionsweit verstärkte Unter-stützung für Vorhabenentwicklung und -vorbereitung leisten und dabei auf die Sach-kenntnis der Kommission, der EIB, nationaler Förderbanken oder -institute sowie der Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückgreifen. Eine einzige Anlaufstelle für Fragen zu technischer Hilfe für Investitionen in der Union sollte eingerichtet werden, und die technische Hilfe, die den Vorhabenträgern auf lokaler Ebene bereitgestellt wird, sollte ausgebaut werden. Die neuen von der EIAH erbrachten Dienste sollten zusätzlich zu den Diensten erbracht werden, die bereits im Rahmen anderer Unionsprogramme verfügbar sind, damit das Ausmaß und die Kapazität der im Rahmen dieser Programme bereitgestellten Unterstützung in keiner Weise beeinträchtigt wird. Diese zusätzlichen Dienste sollten über eine angemessene Finanzausstattung verfügen. Die EIAH sollte öffentlichen Vorhaben-trägern Sachkenntnis kostenfrei zur Verfügung stellen, sodass in der gesamten Union ein fairer Zugang zu EFSI-Finanzmitteln sichergestellt ist. Nach Möglichkeit sollte die EIAH mit ähnlichen Strukturen auf nationaler, regionaler oder subnationaler Ebene eng zusammenarbeiten. Die Obergrenze für Entgelte, die KMU für die technische Hilfe berechnet werden, welche durch die EIAH zusätzlich zu bestehenden Unionsprogrammen geleistet wird, sollte bei einem Drittel ihrer Kosten liegen. Die EIB sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission bis zum 1. September 2016 und im Anschluss daran jährlich einen Bericht über die von der EIAH eingenommenen Entgelte und erbrachten Dienstleistungen vorlegen, um eine wirksame Bewertung des Finanzbedarfs innerhalb der Schranken der jährlichen Obergrenze von 20 000 000 EUR zu ermöglichen.
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