ErwGr. 53

REG_2015_1017 · über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen

Alle Einzahlungen in den Garantiefonds und Haushaltsbeschlüsse, die anderweitig mit dem Geschäftsbetrieb des EFSI im Zusammenhang stehen, sollten uneingeschränkt mit dem mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar sein und durch das Europäische Parlament und den Rat im Wege des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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