ErwGr. 62

REG_2015_1017 · über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen

Die Kommission und die EIB sollten eine Vereinbarung schließen, in der die Bedingungen dargelegt sind, die gemäß dieser Verordnung für die Verwaltung des EFSI durch Kommission und EIB gelten. Diese Vereinbarung sollte die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten des Unionsgesetzgebers, der Haushaltsbehörde und der EIB unberührt lassen und sollte daher auf Elemente beschränkt sein, die überwiegend technischer und administrativer Art sind und die, wenngleich nicht von wesentlicher Bedeutung, für die wirksame Umsetzung des EFSI erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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