Art. 3 – Inkrafttreten und Anwendung

REG_2015_1039 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 in Bezug auf Flugprüfungen

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 21. Juli 2015.
Es gilt jedoch Folgendes:
a)Die Nummern 2 und 3 des Anhangs gelten ab 1. Januar 2016; wird auf Anlage XII des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 Bezug genommen, so findet Buchstabe b dieses Artikels Anwendung.
b)Nummer 6 des Anhangs betreffend Buchstabe D der Anlage XII gilt ab 1. Januar 2018; die sich bereits aus Anhang I (Teil-FCL) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission (4) ergebenden Anforderungen bleiben davon unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 3 REG_2015_1039 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 3 REG_2015_1039 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.