ErwGr. 6

REG_2015_1102 · zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung verschiedener Aromastoffe aus der Unionsliste

Werden die erforderlichen Angaben nicht innerhalb dieser Frist gemacht, so wird der entsprechende Aromastoff aus der Unionsliste gestrichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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