ErwGr. 3

REG_2015_1146 · zur Festsetzung des in der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vorgesehenen Anpassungssatzes für die Direktzahlungen für das Kalenderjahr 2015

Der Betrag der Reserve für Krisen im Agrarsektor, der in den Entwurf des Haushaltsplans 2016 der Kommission aufgenommen werden soll, beläuft sich auf insgesamt 441,6 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen. Um diesen Betrag abzudecken, muss das Verfahren der Haushaltsdisziplin auf die Direktzahlungen gemäß den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) aufgeführten Stützungsregelungen für das Kalenderjahr 2015 angewendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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