ErwGr. 4

REG_2015_1162 · zur Änderung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Die Kommission hat in ihrem Strategiepapier 2010-2015 zu transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (3) erwogen, die derzeitige Verpflichtung für Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko, spezifizierte Risikomaterialien aus der Lebens- und Futtermittelkette zu entfernen, zu überarbeiten, wenn eine größere Zahl der Mitgliedstaaten diesen Status erreicht. Mit der Annahme des Durchführungsbeschlusses 2014/732/EU der Kommission (4) am 20. Oktober 2014, der sich auf die Entschließung Nr. 18 der OIE von Mai 2014 (5) stützt, sind 17 EU-Mitgliedstaaten als Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko anerkannt worden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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