ErwGr. 3

REG_2015_1163 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Liste der Einzelpositionen für Kaufkraftparitäten

Eine Klassifikation für die Konsumausgaben der privaten Haushalte dient für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 und für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates (2). Durch die Einführung einer ausführlicheren Klassifikation sollte die Kohärenz der Daten verbessert und die Datenerhebung in den Mitgliedstaaten erleichtert werden. Bei der ausführlichen Klassifikation sollte es sich um eine weitere Untergliederung der Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (COICOP) gemäß der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) handeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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