ErwGr. 7

REG_2015_1190 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

In den Risikobewertungen des SCCS wurde das Sensibilisierungspotenzial einzelner Haarfärbemittel geprüft. Um die Verbraucher besser über mögliche schädliche Wirkungen der Anwendung von Haarfärbemitteln zu informieren und das Risiko der Sensibilisierung von Verbrauchern für Haarfärbemittel zu mindern, sollten die Etiketten von oxidierenden Haarfärbemitteln und nicht oxidierenden Haarfärbemitteln, die stark und sehr stark sensibilisierende Stoffe enthalten, angemessene Warnhinweise tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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