Art. 2

REG_2015_1221 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 dürfen die harmonisierten Einstufungen im Anhang dieser Verordnung bereits vor dem in Artikel 3 Absatz 2 genannten Datum verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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