Art. 22 – Methode für die Zuverlässigkeitsmarge

REG_2015_1222 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement

1.Der Vorschlag für eine gemeinsame Kapazitätsberechnungsmethode umfasst eine Methode zur Bestimmung der Zuverlässigkeitsmarge. Die Methode zur Bestimmung der Zuverlässigkeitsmarge umfasst zwei Schritte. Im ersten Schritt schätzen die betroffenen ÜNB die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Abweichungen zwischen den zum Zeitpunkt der Kapazitätsberechnung erwarteten Lastflüssen und den in Echtzeit erfolgten Lastflüssen. Im zweiten Schritt wird die Zuverlässigkeitsmarge durch die Ableitung eines Wertes von der Wahrscheinlichkeitsverteilung berechnet.
2.In der Methode zur Ermittlung der Zuverlässigkeitsmarge werden die Grundsätze der Berechnung der Wahrscheinlichkeitsverteilung der Abweichungen zwischen den zum Zeitpunkt der Kapazitätsberechnung erwarteten Lastflüssen und den in Echtzeit erfolgten Lastflüssen dargelegt und die bei der Berechnung zu berücksichtigenden Unsicherheiten angegeben. Zur Bestimmung dieser Unsicherheiten wird in der Methode insbesondere Folgendes berücksichtigt: a) unbeabsichtigte Abweichungen der physikalischen Lastflüsse innerhalb einer Marktzeiteinheit, die durch die Anpassung der Lastflüsse innerhalb der Regelzonen und zwischen diesen zur Aufrechterhaltung einer konstanten Netzfrequenz entstehen; b) Unsicherheiten, die für die jeweils betrachtete Marktzeiteinheit die Kapazitätsberechnung beeinträchtigen und zwischen dem Kapazitätsberechnungszeitbereich und der Echtzeit eintreten könnten.
3.In der Methode zur Bestimmung der Zuverlässigkeitsmarge beschreiben die ÜNB auch gemeinsame harmonisierte Grundsätze für die Ableitung der Zuverlässigkeitsmarge von der Wahrscheinlichkeitsverteilung.
4.Auf der Grundlage der gemäß Absatz 1 festgelegten Methode bestimmen die ÜNB die Zuverlässigkeitsmarge unter Einhaltung der Betriebssicherheitsgrenzwerte und unter Berücksichtigung der Unsicherheiten zwischen dem Zeitpunkt der Kapazitätsberechnung und der Echtzeit sowie der nach der Kapazitätsberechnung zur Verfügung stehenden Entlastungsmaßnahmen.
5.Für jeden Kapazitätsberechnungszeitbereich bestimmen die betroffenen ÜNB bei Anwendung des lastflussgestützten Ansatzes die Zuverlässigkeitsmarge für kritische Netzelemente und bei Anwendung des Ansatzes der koordinierten Nettoübertragungskapazität die Zuverlässigkeitsmarge für die zonenübergreifende Kapazität.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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