ErwGr. 5

REG_2015_1222 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement

Der Marktkopplungsbetreiber (im Folgenden „MKB“) verwendet einen bestimmten Algorithmus für die optimale Zusammenführung von Geboten und Angeboten. Die Ergebnisse der Berechnung sollten allen Strombörsen auf nicht diskriminierender Grundlage zur Verfügung gestellt werden. Die Strombörsen sollten ihre Kunden ausgehend von den Ergebnissen der vom MKB vorgenommenen Berechnung über die erfolgreichen Gebote und Angebote informieren. Die Energie sollte dann entsprechend den Ergebnissen der MKB-Berechnung im Netz übertragen werden. Die Verfahren für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung und für die Intraday-Marktkopplung sind ähnlich, mit dem Unterschied, dass bei der Intraday-Marktkopplung ein kontinuierlicher untertägiger Prozess verwendet werden sollte und nicht eine einzige Berechnung wie bei der Day-Ahead-Marktkopplung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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