ErwGr. 2

REG_2015_1298 · zur Änderung der Anhänge II und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) (2) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von 3-Benzylidencampher als UV-Filter in kosmetischen Mitteln mit einer Konzentration von höchstens 2,0 % aufgrund einer Sicherheitsmarge von unter 100 als unsicher erachtet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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