Art. 2

REG_2015_1329 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 in Bezug auf den Betrieb von in einem Drittland eingetragenen Luftfahrzeugen durch Luftfahrtunternehmen der Union

(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2015.
(2)Abweichend von Absatz 1 zweiter Unterabsatz können die Mitgliedstaaten beschließen, dass die Bestimmungen von Punkt ORO.AOC.110 Buchstabe d gemäß Nummer 2 Buchstabe b Ziffer ii des Anhangs erst ab dem 25. August 2017 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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