ErwGr. 12

REG_2015_1474 · über die Verwendung wiederaufbereiteten Heißwassers zur Entfernung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Schlachtkörpern

Die Verwendung wiederaufbereiteten Heißwassers muss indessen die Verpflichtung der Lebensmittelunternehmer zur Erfüllung der Anforderungen des Unionsrechts an die Lebensmittelhygiene, die in den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, (EG) Nr. 853/2004, (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 2073/2005 festgelegt sind, unberührt lassen. Eine solche Verwendung sollte in HACCP-basierte Verfahren integriert sein und ist keinesfalls als Ersatz für gute Hygienepraxis beim Schlachten und gute Betriebsverfahren oder als Alternative zur Erfüllung der Anforderungen der genannten Verordnungen zu betrachten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

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