Art. 1

REG_2015_1475 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 hinsichtlich der Übergangsregelungen bezüglich Verfahren für Pflanzenschutzmittel

In Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 wird folgender Unterabsatz angefügt:
„Die Verordnung (EU) Nr. 545/2011 gilt weiterhin für Verfahren zur Erneuerung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel gemäß Artikel 43 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nach der Erneuerung der Genehmigung eines Wirkstoffs gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1141/2010.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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