ErwGr. 2

REG_2015_1526 · über ein Verbot der gezielten Befischung von Rotbarsch im NAFO-Gebiet 3M für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union

Nach den der Kommission übermittelten Angaben haben die Fänge aus dem im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten Bestand durch Schiffe, die die Flagge der Europäischen Union führen oder in der Europäischen Union registriert sind, die Halbjahresquote für 2015 erreicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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