ErwGr. 5

REG_2015_1536 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf die Angleichung der Vorschriften für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008, kritische Instandhaltungsarbeiten und Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen

Es ist notwendig, die mit der Durchführung der Instandhaltung verbundenen Risiken zu verringern und insbesondere sicherzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen von den betreffenden Personen und Organisationen ergriffen werden, um während der Durchführung der Instandhaltung gemachte Fehler zu erkennen, die die Flugsicherheit beeinträchtigen können. Daher sollten die Anforderungen an die Durchführung der Instandhaltung in Anhang I und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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