Anhang I – Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2

REG_2015_1755 · über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

Name Angaben zur Identität Gründe für die Benennung
1.Godefroid BIZIMANA Geburtsdatum: 23.4.1968 Geburtsort: NYAGASEKE, MABAYI, CIBITOKE Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit. Reisepass-Nr.: DP0001520 Stellvertretender Generaldirektor der Nationalpolizei; verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie durch operative Entscheidungen, die zu unverhältnismäßiger Anwendung von Gewalt und zu Maßnahmen gewaltsamer Repression gegen die friedlichen Demonstrationen geführt haben, die am 26. April 2015 nach der Ankündigung der Präsidentschaftskandidatur von Präsident Nkurunziza begonnen haben.
2.Gervais NDIRAKOBUCA alias NDAKUGARIKA Geburtsdatum: 1.8.1970 Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit. Reisepass-Nr.: DP0000761 Kabinettschef der Präsidialverwaltung („Présidence“); verantwortlich für Angelegenheiten in Bezug auf die Nationalpolizei. Verantwortlich für die Behinderung der Suche nach einer politischen Lösung in Burundi durch die Erteilung von Anweisungen, die zu unverhältnismäßiger Anwendung von Gewalt, Gewalthandlungen, Repressionen und Verletzungen internationaler Menschenrechte gegen die Teilnehmer an den Demonstrationen geführt haben, die ab dem 26. April 2015 nach der Ankündigung der Präsidentschaftskandidatur von Präsident Nkurunziza stattgefunden haben, so auch am 26., 27. und 28. April in den Bezirken Nyakabiga und Musaga in der Provinz Bujumbura.
3.Mathias/Joseph NIYONZIMA alias KAZUNGU Registriernummer (SNR): O/00064 Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit. Reisepass-Nr.: OP0053090 Beamter des Nationalen Nachrichtendienstes. Verantwortlich für die Behinderung der Suche nach einer politischen Lösung in Burundi, indem er zur Gewaltanwendung und zu Repressionen bei den Demonstrationen, die am 26. April 2015 nach der Ankündigung der Präsidentschaftskandidatur von Präsident Nkurunziza begonnen haben, aufgestachelt hat. Ist verantwortlich dafür, die Ausbildung, Koordinierung und Bewaffnung der paramilitärischen Milizen der Imbonerakure auch außerhalb von Burundi unterstützt zu haben, die für Gewalthandlungen, Repressionsmaßnahmen und schwere Menschenrechtsübergriffe in Burundi verantwortlich sind.
4.Léonard NGENDAKUMANA Geburtsdatum: 24.11.1968 Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit. Reisepass-Nr.: DP0000885 Ehemaliger „Chargé de Missions de la Présidence“ und ehemaliger General des Heeres. Hat durch die Teilnahme an dem versuchten Staatsstreich vom 13. Mai 2015, durch den die Regierung Burundis gestürzt werden sollte, die Suche nach einer politischen Lösung in Burundi behindert. Verantwortlich für Gewalthandlungen (Granatenangriffe), die in Burundi begangen wurden, sowie für Anstiftung zu Gewalt. General Léonard Ngendakumana hat sich öffentlich für Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele ausgesprochen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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