ErwGr. 2

REG_2015_1828 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Am 12. Oktober 2015 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1836 (3) zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/1836 werden die Kriterien für die Aufnahme von Personen, Organisationen und Einrichtungen in den Anhängen I und II des genannten Beschlusses aufgestellt. Die Gründe für ihre Aufnahme sind in den Erwägungsgründen des Beschlusses (GASP) 2015/1836 und in Beschluss 2013/255/GASP dargelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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